Die Benachteiligung der freiwilligen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wie den Johannitern, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder dem Malteser Hilfsdienst in Bremerhaven und Bremen wird schon lange kritisiert. Sie leisten wertvolle gemeinnützige Arbeit und sind gerade auch bei extremen Ereignissen wie Flutkatastrophen enorm wichtig. Dennoch gelten für sie nicht die gleichen Regelungen, wie sie den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zustehen. In den Bundesländern ist der Anpassungsprozess unterschiedlich weit fortgeschritten. Im Land Bremen ist bislang nichts passiert. „Ein inakzeptabler Zustand“, hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion schon mehrfach moniert.
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