Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) wird seit dem 1. Januar für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer elektronisch direkt an den Arbeitgeber vermittelt. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kunden des Jobcenters. Diese müssen bis zum 1. Januar kommenden Jahres im Jobcenter weiterhin eine AUB in Papierform vorlegen. (pm/leo)
