Vom Vorwurf der Bedrohung hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz einen 57 Jahre alten Mann aus Nordenham freigesprochen. Damit hob die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz ein früheres Urteil des Nordenhamer Amtsgerichtes wieder auf. Das hatte den Angeklagten in einem ersten Prozess um die Sache noch in Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt.
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