Personen, die als enge Bezugspersonen einen Menschen mit Behinderung zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus begleiten, können unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake informiert, dass dieser Anspruch für die Dauer der Assistenz im Krankenhaus besteht. Voraussetzung ist, dass die zu begleitende Person behindert ist und Eingliederungshilfe bezieht. Zudem muss eine medizinische Notwendigkeit für die Begleitung vorliegen.
Zum berechtigten Personenkreis gehören Eltern, Geschwister und Lebenspartner. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn das Krankenhaus am Entlassungstag bescheinigt, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig war. Beratungstermine: Telefon 0511/65610720; Mail an info.brake@sovd-nds.de. (pm/san)