Seit 1. August ist eine neue Taxen-Verordnung im Kreis Cuxhaven in Kraft getreten. Somit müssen Rollstuhlfahrer sieben Euro Zuschlag pro Fahrt bezahlen. Aus Sicht Dietmar Buttler, Sprecher der Gruppe Tierschutzpartei/Die Linke im Kreistag, ist das ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Erinnerung: Die niedersächsischen Kommunen haben freie Hand bei der Erhebung des Zuschlages. Der Landkreis Wesermarsch etwa verzichtet auf den Zuschlag. Der Rat der Stadt Cuxhaven hat per Beschluss eine neue Verordnung zum 1. September in Kraft gesetzt, demnach wird der Zuschlag aus dem Haushalt finanziert. Hingegen habe der Kreistag am 8. Juni eine Taxen-Verordnung für den Kreis Cuxhaven beschlossen. Allerdings mit dem Zusatz: Die Verwaltung prüfe bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses, ob ein vorgesehener Zuschlag übernommen werden kann. Dennoch sei die neue „Taxen-Verordnung“ des Landkreises Cuxhaven ohne Prüfung am 1. August in Kraft getreten. Laut Buttler müsse der Zuschlag vom Landkreis Cuxhaven nach Prüfung übernommen werden. „Ansonsten begehen nicht zuletzt die Mitglieder des Kreistages Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“, so Buttler. (pm/wil)
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