Frauen übernehmen häufig die Pflege von Angehörigen. Wenn sie vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, bieten Kurzzeit- und Verhinderungspflege Entlastung. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für einen Pflegeersatz. Ab 1. Juli 2025 bieten Änderungen mehr Flexibilität. Die Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem flexiblen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Zudem wird die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen pro Jahr verlängert. Der Anspruch besteht künftig ab Zuerkennung des Pflegegrads 2 bis 5. Beträge, die bis zum 30. Juni für Ersatz- oder Kurzzeitpflege genutzt wurden, werden auf den Jahresbetrag angerechnet. Beratungstermine unter 0511/65610720 oder per E-Mail an info.brake@sovd-nds.de. (pm/mar)
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