Seit Anfang 2022 stellt das Land Bremen Fördergelder für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch für Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung. Die Besonderheit laut Senat: Nicht nur heterosexuelle Paare, sondern auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare können eine finanzielle Förderung erhalten. Zur Förderung der Behandlungen stellte der Bund 80.554,48 Euro im 2022 bereit. Bremen und Bremerhaven bewilligten Landesmittel in Höhe von 96.172,62 Euro. Bis zu vier Behandlungsversuche können Paare fördern lassen. Im Land Bremen wurden 235 Anträge im vergangenen Jahr gestellt - 198 wurden bewilligt, davon sechs von gleichgeschlechtlichen Paaren. Seit November können die Förderanträge auch online beantragt werden. (pm/axt)
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