Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Rund 90 Prozent aller Erklärungen haben die Finanzämter im Land Bremen erreicht, nicht ganz 25.000 fehlen noch. Die betreffenden Eigentümer erhalten aktuell Erinnerungsschreiben mit einer letzten Aufforderung, die Erklärung innerhalb von vier Wochen nachzureichen. Bleibt dies aus, behält sich das Finanzamt vor, Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder zu erheben oder die Werte der Grundstücke zu schätzen.
Die Grundsteuerwerterklärung kann digital über das Portal Mein ELSTER oder – nur für private Eigentümer – über den vereinfachten Online-Service www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abgegeben werden. Formulare und Hilfestellungen gibt es bei den Finanzämtern und unter www.grundsteuer.bremen.de. (pm/mcw)