Es gehöre zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie man in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen behandelt werden möchten, betont der Malteser Hilfsdienst. Alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der sie selbst keine solchen Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, dürfe auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, müsse entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. „Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie“, lassen die Malteser wissen. Die Referentin Insa Kanne-Hunfeld informiert über die Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Diese ermögliche, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren und werde im Rahmen des Workshops gemeinsam erarbeitet.
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