Cuxland

Motorsägen-Verbot: Gehölzschnitt erst wieder ab Oktober erlaubt

Ab Sonnabend, 1. März, bis Dienstag, 30. September, gilt ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Bäumen, Hecken und Gebüschen außerhalb des Waldes. Dies teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit.

Eine Motorsäge liegt auf einem steinigen Untergrund mit hohem Gras im Hintergrund. Darüber ist ein rotes Stoppschild mit der Aufschrift 'STOP' transparent eingeblendet.

Pause für die Motorsäge bei Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen in der freien Landschaft: So sieht es das Gehölzschnittverbot vor, das von 1. März bis 30. September gilt. Foto: Pixabay/Eilers, Landwirtschaftskammer

Laut Landwirtschaftskammer sind in den kommenden Monaten nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um das Wachstum zu kontrollieren oder Bäume gesund zu halten. Grundlage für das Verbot ist Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Es dient dem Schutz von Arten, die auf Gehölze angewiesen sind, sichert Blüten für Insekten und erhält Brutplätze für Vögel.

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