Cuxland

Neues Gebührensystem für Restmüll kommt 2025: Was Cuxländer jetzt wissen müssen

Weniger Müll produzieren, weniger Beiträge zahlen: In einigen Gemeinden sind sogenannte leerungsabhängige Gebühren für den Restmüll bereits gängige Praxis. Ab 2025 will auch der Landkreis Cuxhaven nachziehen. Was bedeutet das für die Verbraucher?

Mülltonnen

Im Restabfall finden sich immer wieder Wertstoffe wie Kunststoff, Verpackungen und Metallkonserven, die eigentlich in die Gelbe Tonne gehören. Dem will der Landkreis jetzt einen Riegel vorschieben. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Allzu viel Neues hatte der Landkreis Cuxhaven im Informationsschreiben der Abfallwirtschaft, das Anwohner im Dezember vergangenen Jahres in ihren Briefkästen fanden, auf den ersten Blick nicht zu verkünden. Die Restmülltonnen seien mittlerweile weitgehend mit Transponderchips ausgestattet. Dadurch entfalle die gewohnte Gebührenplakette. Für das aktuelle Jahr sei die Plakette übergangsweise ein letztes Mal an der Tonne anzubringen.

Ganz am Ende des Schreibens - im letzten Satz versteckt - wurde es dann aber doch noch interessant: Von einer „geplanten Umstellung des Gebührensystems auf leerungsabhängige Bezahlung“ war da die Rede. Der Landkreis plane diese derzeit für das Jahr 2025. Darüber hinausgehende Informationen enthielt das Schreiben nicht.

Einen dauerhaften Anreiz zur besseren Mülltrennung schaffen

Ein Blick in das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises ist da schon ergiebiger. Offenbart er doch, welche Veränderungen schon bald auf die Verbraucher zukommen werden. Demnach plant der Landkreis, bis 2025 „zusätzlich zum behältergrößen-abhängigen Gebührenmaßstab einen behälterentleerungs-abhängigen Gebührenmaßstab“ für die Restabfall-Leistungsgebühr einzuführen. Mit anderen Worten: Künftig hängen die Abfallgebühren für den Restmüll nicht mehr von der Größe der Tonne und dem Abholrhythmus ab, sondern von der Tonnengröße und der tatsächlichen Anzahl ihrer Leerungen.

Mit dem neuen Gebührensystem will der Landkreis einen dauerhaften Anreiz zu einer besseren Trennung von Bioabfall und anderen Wertstoffen und damit zur Reduzierung von Restabfall setzen: „Die Restabfallanalyse zeigt, dass nicht nur aufgrund des hohen Organikanteils, sondern auch aufgrund des erheblichen Wertstoffanteils im Restabfall ein deutliches Potenzial zur besseren Wertstofferfassung und Reduzierung der Restabfallmenge besteht“, heißt es dazu im Abfallwirtschaftskonzept. Im Restmüll, so die freie Übersetzung, finde sich noch immer zu viel Biomüll und zu viele Wertstoffe wie Kunststoff, Verpackungen und Metallkonserven, die eigentlich in die Gelbe Tonne gehörten. Laut Landkreis immerhin rund 27 Prozent.

27 Prozent falscher Abfall in den Restmülltonnen

Derzeit sieht die Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises vor, dass jeder Haushalt ein Mindestbehältervolumen von 5 Liter pro Person und Woche vorhalten muss. Ein Drei-Personenhaushalt hat für seine Restmülltonne demnach ein Mindestvolumen von 15 Liter pro Woche. Nach dem derzeitigen Gebührensystem wäre hier mindestens eine 60-Liter-Tonne mit vierwöchiger Leerung (15 Mal 4 = 60) vorzuhalten - und zu bezahlen. Ganz gleich, ob der Müll tatsächlich anfällt.

Unter dem neuen Gebührensystem haben Nutzer die Möglichkeit, die Größe der Tonne und die Anzahl der Leerungen frei wählen zu können. Das könnte insbesondere für Haushalte interessant sein, die eine Mülltonne über dem Mindestvolumen vorhalten, da sie mehr Abfall produzieren. „Hier ergibt sich eine größere Flexibilität und damit auch eine Einsparmöglichkeit“, sagt Landkreis-Sprecherin Stephanie Bachmann.

Sie macht dazu folgende Beispielrechnung auf: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einer 80-Liter-Tonne und vierwöchentlicher Leerung (entspricht 13 Leerungen im Jahr) kommt auf ein Jahresvolumen von 13 Leerungen mal 80 Liter. Das ergibt insgesamt 1040 Liter. Das Mindestvolumen über das ganze Jahr liegt aber nur bei 13 mal 60 Liter. Das sind insgesamt 780 Liter. „Es besteht also ein Spielraum von 260 Litern“, rechnet Stephanie Bachmann vor. „Wenn hier kein Umstieg auf die kleinstmögliche Tonne (60 Liter ) gewünscht wird, weil die Sorge besteht, damit nicht auszukommen, bestünde hier in einem leerungsabhängigen System zumindest die Möglichkeit, auf bis zu drei Leerungen (3 mal 80 Liter = 240 Liter) pro Jahr zu verzichten - falls am Ende doch weniger Abfall entsteht. So könnte die Familie Einsparungen erzielen. Dies führt zu mehr Flexibilität, ohne dass von vornherein eine kleinere Tonne genutzt werden muss.“

Auch kleine Haushalte können profitieren

Auch kleine Haushalte könnten von dem leerungsabhängigen Gebührensystem profitieren: „Die Abfallwirtschaft bietet als kleinsten Abfallbehälter nur eine 60-Liter-Tonne mit vierwöchentlicher Leerung an. Diese Tonne ist auch von einem Zwei-Personenhaushalt zu nutzen, auch wenn hier theoretisch ein 40-Liter-Behälter (Zwei Personen mal 5 Liter mal 4 Wochen) ausreichen würde“, erläutert die Landkreis-Sprecherin. Diese Möglichkeit werde aber nicht angeboten, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Behältergröße und Entsorgungsaufwand unwirtschaftlich wäre. Bei einer flexiblen Wahl der Entleerungshäufigkeit sehe das schon anders aus: „Bei einem Mindestleerungsvolumen von 520 Litern pro Jahr (2 mal 5 mal 52) hieße das für einen Zwei-Personenhaushalt, dass für eine 60-Liter-Tonne ohne starren Abfuhrrhythmus nur noch mindestens neun Leerungen im Jahr erfolgen müssten (9 mal 60 = 540), um das Mindestvolumen einzuhalten.

Die NZ hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umstellung des Gebührensystems zusammengetragen:

Wann genau tritt die Gebührenumstellung für den Restmüll in Kraft? Das ist noch nicht bekannt. Laut Landkreis-Sprecherin Stephanie Bachmann ist das leerungsabhängige Gebührensystem für den Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) bis 2025 noch endgültig zu entwickeln. Ursprünglich war die Einführung für 2024 geplant. Angesichts der im aktuellen Jahr anstehenden umfassenden Vorbereitungsmaßnahmen für die Übertragung der Gebührenverwaltung von den Gemeinden auf den Landkreis und um „potenzielle Fehlerquellen und Risiken“ zu vermeiden, hat sich der Landkreis entschieden, während der Umstellungsphase das bisherige Gebührensystem beizubehalten und erst nach erfolgter Etablierung der Neuorganisation ein neues Gebührensystem einzuführen.

Welche Gebühren kommen nach der Umstellung auf die Verbraucher zu? Auch dazu gibt es noch keine Informationen. Derzeit stehen weder die Höhe der Gebühren ab 2025 noch die Details des Systems selbst fest. Klar ist nur, dass die Gebühren ganz neu kalkuliert werden müssen: „Die derzeit gültigen Gebühren sind für den Zeitraum 2023 bis 2024 kalkuliert“, sagt Stephanie Bachmann, „das heißt, im Jahr 2024 wird eine neue Kalkulation für die Folgejahre auf Grundlage der dann zu erwartenden Kosten erfolgen. Zu welchen Ergebnissen diese Kalkulation führt, ist offen.“

Wird auch die Biomülltonne auf das neue Gebührensystem umgestellt? Nein. Die leerungsabhängige Gebühr ist nur für die Restmülltonne geplant. Beim Bioabfall wird es diese Abrechnungsgrundlage nicht geben. Die Biotonne wird weiterhin alle zwei Wochen geleert werden.

Wird es künftig erforderlich sein, einen Antrag zu stellen, wenn man seine Restmülltonne geleert haben möchte? Nein. Die Tonne ist einfach zur Leerung an die Straße zu stellen. Mit Hilfe der elektronischen Transponder, mit denen die Restmülltonnen zuletzt ausgestattet wurden, könne die Anzahl der Leerungen für eine bestimmte Tonne genau erfasst, beim Landkreis zu Abrechnungszwecken registriert und dem entsprechenden Grundstück und dem Zahlungspflichtigen zugeordnet werden, sagt Stephanie Bachmann. Steht die Tonne nicht an der Straße, wird auch keine Leerung abgerechnet. „Zu beachten ist, dass die notwendige Zahl an Mindestleerungen am Ende des Abrechnungszeitraumes auf jeden Fall abgerechnet wird“, so die Landkreis-Sprecherin.

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