Berufsbetreuer unterstützen volljährige Personen, die nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten allein zu regeln. Dabei steht ein möglichst selbstbestimmtes Leben der betreuten Menschen im Zentrum. Die Entscheidung über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung trifft das Betreuungsgericht. Es legt auch die Aufgabenbereiche fest, in denen der Betreuer tätig wird – etwa im Bereich Gesundheit oder Finanzen. „Wunsch und Wille des Betreuten sind im betreuerischen Handeln Grundlage für die Entscheidungsfindung“, heißt es aus dem Kreishaus. Die betreuten Personen bleiben grundsätzlich geschäftsfähig. Der Betreuer handelt nur, wenn es erforderlich ist, und bespricht wichtige Entscheidungen mit der betroffenen Person.
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