„Zum Schutz des Klimas sowie als Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels müssen die verwendeten Baustoffe an den Außenflächen der Gebäude einen durchschnittlichen Reflexionsgrad von mindestens 30 Prozent aufweisen“, heißt es unter „Örtliche Bauschriften“ im Bebauungsplan Nr. 149. Was so technisch klingt, ist eine weitreichende Bauvorschrift, die sogar die Materialforschungs- und -prüfanstalt Weimar auf den Plan gerufen hat.
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