Nordenham

Reflexionsgrad 30 Prozent: Bebauungsplan Nr. 149 polarisiert

Im Bundesland Thüringen interessiert man sich für den Bebauungsplan Nr. 149 der Stadt Nordenham. Warum das so ist und welche Auswirkungen eine Umsetzung des Vorhabens haben könnte, erklärt Stadtplaner Tim Lorenz.

Die Erschließungsarbeiten in dem direkt an die bestehende Bebauung der Lise-Meitner-Straße und der Mülheimer Straße (rechts) angrenzenden  Neubaugebiet kommen voran.

Die Erschließungsarbeiten in dem direkt an die bestehende Bebauung der Lise-Meitner-Straße und der Mülheimer Straße (rechts) angrenzenden Neubaugebiet kommen voran. Foto: Timmermann

„Zum Schutz des Klimas sowie als Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels müssen die verwendeten Baustoffe an den Außenflächen der Gebäude einen durchschnittlichen Reflexionsgrad von mindestens 30 Prozent aufweisen“, heißt es unter „Örtliche Bauschriften“ im Bebauungsplan Nr. 149. Was so technisch klingt, ist eine weitreichende Bauvorschrift, die sogar die Materialforschungs- und -prüfanstalt Weimar auf den Plan gerufen hat.

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