In Nordenham dürfen Solarparks künftig nur auf den Gunstflächen erster und zweiter Ordnung, wie sie im Regionalen Energiekonzept des Landkreises Wesermarsch festgelegt sind, sowie auf Altlasten- und Konversionsflächen errichtet werden. Das hat der Bauausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am Donnerstag entschieden. Damit ist die Errichtung des geplanten Solarparks in Enjebuhr vom Tisch. Auch sonst bleiben so gut wie keine geeigneten Flächen übrig, sodass es in Nordenham vermutlich bei den bereits geplanten Vorhaben in Coldewärf, am Mittelweg, auf dem „Gipsberg“ in FAH, in Grebswarden sowie in Einswarden bleiben wird.
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