Niedersachsen

Städte in Niedersachsen tolerieren Gehwegparken meist

Braunschweig gilt laut Umwelthilfe als Negativbeispiel beim Gehwegparken. Auch andere Städte ahnden die Ordnungswidrigkeit kaum - zum Leid anderer Verkehrsteilnehmer.

Von dpa
5. November 2025
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Auf Gehwegen parkende Autos versperren Rollstühlen oder Kinderwagen häufig den Weg. (Symbolbild)

Auf Gehwegen parkende Autos versperren Rollstühlen oder Kinderwagen häufig den Weg. (Symbolbild)

Foto: Uli Deck

Illegales Parken auf dem Gehweg wird in den meisten größeren niedersächsischen Städten toleriert. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe hervor. Der Toleranzrahmen ist dabei mal strenger und mal weniger strikt gefasst. Eine Ausnahme bilden demnach die Städte Osnabrück und Wolfsburg, wo die Ordnungswidrigkeit nicht toleriert werde.

Rechtlich ist die Lage eigentlich klar: Auf Bürgersteigen darf nicht geparkt werden - es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt das explizit. Zudem empfiehlt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen eine Mindestbreite von 2,50 Meter für Fußwege.

Den Angaben nach wird das Parken auf dem Bordstein aber etwa in Braunschweig toleriert, wenn „je nach örtlichen Gegebenheiten“ mindestens ein Meter des Gehwegs freibleibt. Die Stadt zähle damit bundesweit zu den negativen Spitzenreitern. In Hildesheim liegt die Grenze für die Restbreite demnach bei meist zwei Metern, an Engstellen bei 1,30 Metern.

Unterschiedliche Regeln in Hannover

In Hannover gebe es Anordnungen „im Altbestand“, die das Gehwegparken in einigen Bereichen erlauben, wenn die Restbreite 1,50 Meter beträgt, wie die Umwelthilfe herausfand. Bei neueren Anordnungen liege die Grenze bei 2,50 Meter. In Salzgitter ist die Lage demnach ähnlich, jedoch gelten dort immer nur die 1,5 Meter.

Die Städte Göttingen und Oldenburg gaben an, sich derzeit mit dem Thema zu befassen. Die Stadt Bremen entscheidet laut der Umwelthilfe im Einzelfall, und die Stadt Bremerhaven duldet das Gehwegparken „in der Regel nur auf einer Straßenseite mit ausreichend Restgehwegbreite“

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