Mehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in einem Midijob, insbesondere in der Gastronomie, der Pflege und im Einzelhandel. Für einen Midijob gilt eine Verdienstspanne von 556,01 Euro bis 2000 Euro.
Midijobber zahlen einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 2000 Euro die volle Beitragshöhe. Das Besondere: Die verringerten Rentenbeiträge führen nicht zu geringeren Rentenansprüchen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Verdienste aus mehreren Jobs – wie bei den Minijobs – gegebenenfalls zusammengerechnet werden. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 2000 Euro im Monat sinkt.
Weitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de. (pm/skw)