Die Wechselpflicht der Versicherungskennzeichen steht wieder mit dem Monatswechsel von Februar auf März an. Diese Kennzeichen - zum Beispiel für Kleinkrafträder (Roller), E-Scooter, E-Bikes und Microcars - müssen jährlich zum identischen Stichtag mit Erneuerung der Versicherung gewechselt werden. Das aktuelle Versicherungsjahr wird auch über die Farben wiedergegeben, die laufend wechseln - ab 1. März ist es grün (nach zurzeit noch blau).
Sollten entsprechende Fahrzeuge ab März mit „abgelaufenen“ blauen Kennzeichen kontrolliert werden, droht Strafverfahren und Untersagung der Weiterfahrt, denn es handelt sich um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Da kann die Polizei auch „kein Auge zudrücken“.(ots/lit)