Die politischen Gremien der Samtgemeinde Zeven haben Ende 2022 die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen. Die Gebühr musste neu kalkuliert werden, außerdem wurde das Reinigungsgebiet erweitert, wie die Samtgemeindeverwaltung mitteilt. Die Erweiterung hatte zur Folge, dass viel befahrene Bereiche insbesondere an Ortsdurchfahrten nun in der Zuständigkeit der Samtgemeinde liegen.
Eine Reinigung der Fahrbahnen, Parkstreifen und Gossen findet in diesen Bereichen jetzt alle zwei Monate statt. Die Reinigung der Rad- und Gehwege muss weiterhin von den Anliegern erledigt werden.
Dort, wo die öffentliche Straßenreinigung tätig ist, sind die Anlieger gebührenpflichtig. Entsprechende Gebührenbescheide ergingen jüngst an die Grundstückseigentümer. Auf der Homepage der Samtgemeinde Zeven, unter dem Stichwort Straßenreinigungsgebührensatzung oder dem Pfad Rathaus - Veröffentlichungen - Ortsrecht/Satzungen - Satzung Samtgemeinde Zeven, kann die neu gefasste Satzung eingesehen werden. Darin sind auch die seit Januar 2023 zu reinigenden Straßen und Reinigungsbezirke sowie der Umfang der durchzuführenden Straßenreinigung im Einzelnen aufgeführt. (pm/bal)