Bei den Mitarbeitern des Jugendamtes in der Rotenburger Kreisverwaltung landet auf dem Tisch, was den Inhalt der Paragraphen des achten Teils des Sozialgesetzbuches (SGB) berührt. Das SGB VIII bezieht sich auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre sowie ihre Sorge- und Erziehungsberechtigten. Es betrifft die Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der außerschulischen Jugendbildung sowie die Jugendfürsorge.
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