Rotenburg

Jugendhilfe im Landkreis Rotenburg: Ein Spiegel der Gesellschaft

Mehr und mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bedürfen der Hilfe und Unterstützung von Amts wegen. Jahr um Jahr steigen die vom Jugendamt des Kreises zu betreuenden Fälle und die Ausgaben für ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen.

«Wohngruppe Leben lernen» ist auf einem Schild zu lesen

Das Leben lernen müssen immer mehr Eltern und in der Folge deren Kinder. Mitarbeiter des Jugendamtes haben immer häufiger Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu organisieren. Foto: Patrick Pleul

Bei den Mitarbeitern des Jugendamtes in der Rotenburger Kreisverwaltung landet auf dem Tisch, was den Inhalt der Paragraphen des achten Teils des Sozialgesetzbuches (SGB) berührt. Das SGB VIII bezieht sich auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre sowie ihre Sorge- und Erziehungsberechtigten. Es betrifft die Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der außerschulischen Jugendbildung sowie die Jugendfürsorge.

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