Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt, heißt es dazu in einer Mitteilung aus dem Kreishaus. Die Bestände mit insgesamt rund 44.000 Tieren wurden tierschutzgerecht getötet.
Der aktuelle Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza wurde aufgrund klinischer Untersuchungen und amtlicher Probenahmen festgestellt.
Der Landkreis hat zwei tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Festlegung zweier Sperrzonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um die Nutzgeflügelbestände mit dem positiven Virusnachweis wird ab Freitag, 7. November, jeweils eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von (mindestens) drei Kilometern festgelegt.
Außerdem wird um den Seuchenbestand jeweils eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von (mindestens) zehn Kilometern festgelegt.
Die Verläufe der Schutz- und Überwachungszonen können auf der Internetseite des Landkreises Rotenburg (Wümme) unter www.lk-row.de/gefluegelpest eingesehen werden, ebenso die entsprechenden Allgemeinverfügungen. (pm/ha)
