Einige Frauen und Männer im Tarmstedter Neubaugebiet „Dammwischkamp“ werden demnächst Post aus dem Rathaus bekommen. Der Grund: Sie haben sich beim Bau ihrer Zäune nicht an die Vorgaben gehalten. Diese besagen laut B-Plan Nr. 38, dass Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche nur mit einer maximalen Höhe von 1,20 Meter
zulässig sind, ließ Bauamtsmitarbeiter Cord Rosenbrock am Donnerstagabend im Rathaus wissen.
Keine Maximalhöhe für Laubhecken
Von dieser Regelung ausgenommen sind Laubhecken. Für die sei im B-Plan keine Maximalhöhe angegeben. Aufgefallen sind die unerlaubt hohen Zäune jetzt den Mitgliedern des Tarmstedter Bau- und Wegeausschusses während ihrer Bereisung. Man versuche nun das Problem auf einem „kleinen, kurzen Weg“ zu lösen und setze dabei auf die Einsicht der Anwohner. Sollte das Schreiben keine Wirkung zeigen, dann sei man gezwungen, die Bauaufsichtsbehörde einzuschalten, hieß es dazu in der jüngsten Ausschusssitzung. Wer wissen will, was genau in seinem Baugebiet erlaubt ist, der kann sich die Rathaushomepage aufrufen unter www.tarmstedt.de und dann den Reitern „Leben und Wohnen“ und „Bauleitverfahren“ folgen.