Rotenburg

Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Rotenburg steigt minimal

Die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis ist auf 2.192 gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist das ein Plus von 8, gegenüber dem Vorjahresmonat jedoch ein Plus von 38 Prozent. Grund ist vornehmlich die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.

Das Logo der Bundesagentur für Arbeit ist auf einer Stele vor dem Gebäude angebracht.

Die Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine ist aktuell weiterhin ein Schwerpunkt in der Arbeit des Jobcenters. Foto: picture alliance/dpa

Nachdem im Vormonat die Zahl der Arbeitslosen im Bereich des Sozialgesetzbuchs (SGB) II um 14 zurückgegangen war, kam es im Mai wieder zu einem leichten Plus. Die Zahl stieg um 8 von 2.184 auf 2.192. Die Arbeitslosenquote liegt für den Landkreis Rotenburg unverändert bei 2,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen, die das Jobcenter betreut, jedoch um 38 Prozent gestiegen. Der Grund für die höheren Zahlen liegt in der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine, die seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf SGBII-Leistungen haben und somit ebenfalls arbeitslos gemeldet werden.

Integration von Geflüchteten

Aktuell sind im Landkreis Rotenburg 6.987 Personen auf Leistungen nach SGB II, das sogenannte Bürgergeld, angewiesen. Von diesen Personen sind 4.617 erwerbsfähig. Sie leben in 3.380 Bedarfsgemeinschaften (+8 zum Vormonat). Die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge im SGB II liegt derzeit bei 1.321 (-52 zum Vormonat), von diesen sind 854 erwerbsfähig.

Aktuell sind 587 Geflüchtete aus der Ukraine arbeitsplatzsuchend, 42 suchen einen Ausbildungsplatz. Nach wie vor stellen die fehlenden Sprachkenntnisse ein großes Vermittlungshemmnis dar. Bislang konnten 180 Ukraineflüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden, 10 Personen im Mai 2023.

Änderungen beim Bürgergeld zum 1. Juli

Das Jobcenter bereitet sich auf die Umsetzung der nächsten Stufe der Bürgergeldreform zum 1. Juli vor.

Ab dem 1. Juli gelten erhöhte Freibeträge für Erwerbseinkommen. Zukünftig bleibt Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro brutto in Höhe von 30 Prozent, statt bisher 20 Prozent, anrechnungsfrei.

Junge Menschen behalten zusätzlich das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro. Erwerbseinkünfte von Schülern, die während der Ferienzeiten erwirtschaftet wurden, bleiben sogar vollständig anrechnungsfrei.

Außerdem treten zum 1. Juli die Regelungen zum Kooperationsplan in Kraft. Dieses Instrument ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan sei, so das Jobcenter, ein hilfreiches Instrument, die enge Zusammenarbeit mit den Kunden zu fördern und diese nach ihren individuellen Bedarfen zu unterstützen, zum Beispiel beim Spracherwerb oder der beruflichen Qualifikation. (pm/mcw)

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