Zeven

Zevener Samtgemeinderat muss zweimal nachsitzen

Die Samtgemeinde Zeven steht vor Gericht. Richter des Verwaltungsgerichts Stade halten die Feuerwehrgebührensatzung der Samtgemeinde von 2017 für unwirksam. Der erste Versuch einer Heilung scheiterte. Nun folgt der zweite.

Eingang zum Verwealtungsgericht in Stade.

Die Samtgemeinde Zeven wird vor dem Verwaltungsgericht Stade beklagt. Gegenstand ist der formale Weg zur Beschlussfassung der Feuerwehrgebührensatzung im Samtgemeinderat. Foto: Lars Strühning

Hart an der Grenze dessen, was der Laie intellektuell zu durchdringen vermag, ist, was Richter am Verwaltungsgericht in Stade dem Rat der Samtgemeinde Zeven aufgegeben haben: Sind die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder doch dazu verdonnert, alle Jahre wieder die kalkulatorischen Grundlagen und deren kalkulatorische Leitentscheidungen der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“ durchzukauen.

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