Meinung & Analyse

Aufgabe ist größer als Strafrechtslücken zu schließen

Neue Gesetze gegen Voyeurismus: Warum jetzt gehandelt werden muss und welche Strafen Täter künftig erwarten. Ein Thema von brennender Aktualität.

Kommentar von Jan Drebes
Insbesondere Frauen werden immer wieder und viel zu häufig Opfer von Belästigungen. Seit Jahren steigt die Zahl polizeilich erfasster Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kontinuierlich an. Weil es möglicherweise immer mehr Vorfälle gibt und diese gemeldet werden, weil sich aber auch der Straftatbestand ändert. Es gibt bereits sehr viel weniger Lücken im Strafrecht als dies noch vor einigen Jahren oder Jahrzehnten der Fall war. Und das ist gut so. Schließlich hat es nichts mit einem Kavaliersdelikt oder Kompliment zu tun, wenn sich eine fotografierte, gefilmte oder angesprochene Person davon belästigt oder gar in ihrem Schamgefühl verletzt wird. Das Strafrecht muss mit der Zeit gehen und auch mit technischen Entwicklungen Schritt halten. Heute verfügt jedes Handy über Kameras, mit denen hochauflösende Bilder diskret erstellt und binnen Sekunden mit Millionen Menschen geteilt werden können. Daher ist es richtig, dass nun mehrere Länder eine Strafrechtsverschärfung fordern und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig rasch liefern will. Dabei wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen, dass eine neue Vorschrift auch praktikabel und vor allem abschreckend ist. Voyeure müssen sehr empfindliche Strafen fürchten, um von ihren Taten abzusehen.

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