Meinung & Analyse Kommentar

Der Staat muss den Ärzten Beinfreiheit einräumen

Die Verfassungsrichter kippen Regeln, nach denen Ärzte in Krisen über die Behandlungs-Reihenfolge entscheiden sollen. Sie begründen das formal, aber auch mit der Berufsfreiheit der Ärzte. Nun liegt die Freiheit und Verantwortung bei den Medizinern.

Kommentar von Antje Höning zum Triage-Urteil aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat Medizinern in Fragen der Triage den Rücken gestärkt. Foto: Daniel Karmann/dpa

An die Zeit erinnert man sich mit Grauen: Auf dem Höhepunkt der Pandemie, als Corona oft schwere Verläufe verursachte und noch kein Impfstoff flächendeckend verfügbar war, drohten Intensivbetten und Atemgeräte in den Krankenhäusern knapp zu werden. Wen behandeln, wenn die Ressourcen nicht reichen? Den alten oder den jungen Patienten? Den Schwerkranken oder den mit den besten Überlebenschancen? Diese Abwägung müssen Ärzte in dem Wissen vornehmen, dass die Entscheidung für den einen Patienten den Tod des anderen bedeuten kann. Der Bund hat es gut gemeint, als er im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes Regeln zur Triage formulierte. Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht diese gekippt. Das ist gut so.

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Der Staat muss den Ärzten Beinfreiheit einräumen

© Endermann, Andreas (end)

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