„Es ging nicht um Schuld oder Unschuld des Angeklagten“, betonte Richterin Reinecker, die Vorsitzende der 4. Strafkammer des Landgerichtes zu Beginn der Urteilsverkündung. Die Beweisaufnahme im ersten Strafverfahren vor der 3. Strafkammer habe die Schuld zweifelsfrei bewiesen (BZ berichtete). Der 75-Jährige habe im Zeitraum zwischen April 2020 und November 2021 mindestens fünfmal ein damals acht- beziehungsweise neunjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Zwei der Taten wurden als schwerer sexueller Missbrauch gewertet. Das Kind lebte damals direkt neben dem Täter im Nachbarhaus. Es herrschte ein Vertrauensverhältnis zwischen den Nachbarn. Das Kind nannte den heute 75-Jährigen und dessen Frau Opa und Oma. Der Verurteilte hatte nach dem ersten Urteil Revision eingelegt, so kam es jetzt zu einer sogenannten Wiedervorlage am Landgericht. Der Bundesgerichtshof bat darum, dass sich eine andere Strafkammer des Landgerichtes mit den positiven Aspekten des Angeklagten intensiver befassen solle.
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