Der Mann habe sich am 16. Februar dieses Jahres in Stuhr-Brinkum der Freiheitsberaubung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Voraussetzungen für die Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus sieht der Jurist als erfüllt an, nachdem ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten erstattet hat.
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