Windkraftunternehmer Holt wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt
Der emsländische Windkraftunternehmer Hendrik Holt ist wegen Betrugs vom Amtsgericht Meppen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 30 Jahre alte Holt in zwei Fällen im Jahre 2019 Verträge mit einem Makler, einem Notar und einem Unternehmen abgeschlossen hatte, ohne die Absicht zu haben, die Kosten zu begleichen.