Bremerhaven

Bündnis Deutschland scheitert auch vor dem Oberverwaltungsgericht

Ein weiterer Versuch von Bündnis Deutschland, einen eigenen Vertreter in das Bremerhavener Wahlprüfungsgericht zu bekommen, ist gescheitert. Die Klage der Partei wurde auch vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen.

Frau vor Gerichtseingang

Die letzte Klage ist abgewiesen. Nun kann die Sitzung des Bremerhavener Wahlprüfungsgerichts im Bremer Justizzentrum am Donnerstag stattfinden. Foto: Sina Schuldt

Weil die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung es abgelehnt hatte, den Kandidaten von Bündnis Deutschland in das Wahlprüfungsgericht zu wählen, klagte die Partei in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Deshalb reichte die Partei nun am Dienstag eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht ein. Am Mittwoch bestätigten die Richter allerdings das Urteil des Verwaltungsgerichts. Auch sie sehen kein fehlerhaftes Verhalten bei den Wahlen in der Stadtverordnetenversammlung. Damit kann nun am Donnerstag wie geplant das Wahlprüfungsgericht zusammentreten, um über die Einsprüche der Grünen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung zu beraten.

Klaus Mündelein

Reporter

Klaus Mündelein kümmert sich im Bremer Büro um die Landespolitik. Er hat in Münster studiert und volontiert und kam vor fast 30 Jahren zur Nordsee-Zeitung.

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