Ekaterina B. wurde im Februar 2022 umgebracht – nach Überzeugung des Bremer Landgerichts von ihrem eigenen Ehemann. Er wurde deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben aber gleich nach dem Richterspruch Ende Mai Revision eingelegt: Der Ehemann, weil er freigesprochen werden wollte von dem Vorwurf, seine Ehefrau erst betäubt und dann erwürgt zu haben. Der Ankläger, weil er anders als die Richter nicht nur die Heimtücke, sondern auch niedrige Beweggründe als Mordmerkmal ausgemacht hatte. Der Staatsanwalt hatte auch für eine besondere Schwere der Schuld plädiert, so dass der Täter nicht nach 15 Jahren Haft auf Bewährung freikommen könnte.
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