Mit individuellen Kundenschreiben informiert EWE aktuell über die am 1. März in Kraft tretenden Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.
Die staatlichen Entlastungen werden dann bei rund 50 Prozent der EWE-Kunden greifen – die übrigen verfügen aktuell über Verträge, deren Konditionen ohnehin unterhalb der Preisbremsen liegen.
Für die betreffenden Kunden setze EWE die Preisbremsen um, ohne dass diese selbst aktiv werden müssten, hieß es. EWE passe den Monatsabschlag rechtzeitig an und informiere in den Kundenschreiben darüber, wie sich der neue Betrag errechne.
Grundlage für die Berechnung der Gas- und Wärmepreisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Hierbei handelt es sich um den gleichen Wert, der bereits für die Ermittlung der Winterhilfe im Dezember 2022 herangezogen wurde.
Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 12 Cent/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Wärme) gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Gas- und Wärmepreisbremse ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).
Die Berechnung der Strompreisbremse erfolgt auf Grundlage der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 40 Cent/kWh gedeckelt.
Für die restlichen 20 Prozent gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Strompreisbremse ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG).