Es ist wieder so weit: Die nächsten Jahrgänge für den Führerscheinumtausch sind dran. Wer aus den Jahrgängen 1965 bis 1970 seinen Führerschein nicht bis zum 19. Januar umgetauscht hat, fährt mit abgelaufener Fahrerlaubnis. Bei einer Kontrolle könnte ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro drohen.
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