Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wurde der auch als Restriktionszone bezeichnete Bereich aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis im Internet veröffentlicht.
Im Dezember vergangenen Jahres war in der Gemeinde Reeßum bei Tieren eines Hobbygeflügelhalters die Vogelgrippe (Aviäre Influenza/Geflügelpest) festgestellt worden. Die daraufhin eingerichteten Restriktionszonen hatten einen Radius von 3 und 10 Kilometern um den Ausbruchbetrieb. Die Aufhebung sei nun möglich geworden, weil in dem Gebiet keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt wurden. (pm/bal)