Bisher haben Finanzämter die Grundsteuer mit veralteten Werten berechnet. Das soll sich mit der Grundsteuerreform ändern. Dafür wurden Grundstücke nach unterschiedlichen Modellen neu bewertet. In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage-Modell, im Land Bremen das Bundesmodell, das unter anderem Mieten mit einbezieht.
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