Corona-Testungen für Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen müssen von den Einrichtungsbetreibern angeboten werden. Der Landkreis weist auf eine entsprechende Allgemeinverfügung hin, in der diese Verpflichtung geregelt ist. Sie gilt bis zum 7. April 2023. Die Verpflichtung verhindere, dass Besuche wegen fehlender Test-Strukturen entfallen. (pm/bal)
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL
Von Denice May
21.08.2025
Bremerhaven
Lokale Wirtschaft
Beliebtes Gartencenter Wassenaar: Schließung sorgt für Diskussionen
Von Eva Dahlmann-Aulike15.07.2025
Meinung & Analyse
Kommentar
Aufarbeitung der Corona-Zeit ist längst überfällig
Von David Grzeschik
08.09.2025

