Zum 15. Februar werden die Grundabgaben fällig. Darauf weist die Braker Stadtverwaltung hin. Gleichzeitig teilt sie mit, dass Grundstückseigentümern Steuerbescheide nur dann zugesandt werden, wenn sich Werte geändert haben. Das gilt auch für Hundebesitzer. „Die Steuern sind dennoch fristgerecht entsprechend der im letzten Bescheid festgesetzten Fälligkeiten zu entrichten.“ Bei Änderungen oder Eigentumswechsel erhalten die Steuerpflichtigen neue Bescheide, die dann Dauerbescheide darstellen. Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge abgebucht. Alle anderen sind aufgerufen, die Beträge auf eines der Konten der Stadt Brake zu überweisen. Auskünfte gibt es unter 04401/102227 und finanzen@brake.de sowie online: ww.brake.de. (pm/bal)
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