Die von den Tarifparteien im März vereinbarten Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Bremen sind nun allgemeinverbindlich. Sie gelten rückwirkend zum 1. Januar für alle Beschäftigten in der Branche. Damit haben insgesamt 3.025 Beschäftigte Anspruch auf die tariflichen Entgelte. Die tariflichen Mindestentgelte dürfen aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung nicht unterschritten werden. Sie gelten automatisch für alle Beschäftigungsverhältnisse unabhängig davon, ob diese bereits tarifgebunden sind. Die Mindestentgelte liegen seit dem 1. Mai zwischen 13,10 Euro in der niedrigsten und 14,40 Euro in der höchsten Tarifgruppe. Auch die Ausbildungsvergütungen sind ab dem 1. Mai auf 880 Euro im ersten und 985 Euro im dritten Ausbildungsjahr gestiegen. (pm/fg)