Ursprünglich ging es um Meinungsverschiedenheiten um die Nutzung des Gartens, der zum gemeinsam bewohnten Haus gehört. Dieser Zwist eskalierte offenbar. Mit einem handfesten Nachbarschaftsstreit musste sich schließlich das Oldenburger Landgericht beschäftigen. Die Angeklagte beteuerte ihre Unschuld. Gegen ein erstes Urteil des Braker Amtsgerichtes hatte sie Berufung eingelegt. Nun musste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden.
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