Nordenham

Polizei-Einsatz gefilmt: Nordenhamer schrammt haarscharf am Gefängnis vorbei

Der 39-Jährige hatte einen Corona-Einsatz der Polizei mit dem Handy gefilmt und das Video ins Netz gestellt. Da man in dem Film hören konnte, was die Polizisten vertraulich miteinander besprechen, bekam der Nordenhamer mächtig Ärger.

Justizia hat in zweiter Instanz entschieden, dass der 39-jährige Nordenhamer nicht erneut ins Gefängnis muss.

Justizia hat in zweiter Instanz entschieden, dass der 39-jährige Nordenhamer nicht erneut ins Gefängnis muss. Foto: dpa

Weil er eine Polizeiaktion gefilmt und den Film ins Internet gestellt hat, hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag einen 39 Jahre alten Mann aus Nordenham wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit schwächte die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Nordenham ab.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zwar auch zu drei Monaten Haft verurteilt, die Vollstreckung der Strafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte sollte also ins Gefängnis gehen.

Mann war gerade erst aus Haft entlassen worden

Das bleibt dem 39-Jährigen jetzt erspart beziehungsweise muss er nicht schon wieder ins Gefängnis. Der Angeklagte war erst einen Monat vor der jetzigen Tat aus der Haft entlassen worden. Das wog schwer in Nordenham. Und deswegen gab es wegen der neuen Tat keine Bewährung mehr.

Doch das ist nun vorbei. Nach den Feststellungen des Landgerichts ist nach dem Nordenhamer Urteil viel Positives passiert. Zunächst legte der Angeklagte in der jetzigen Berufungsverhandlung ein umfassendes Geständnis ab. Das war früher noch nicht so gewesen. Außerdem haben sich die persönlichen Verhältnisse des Nordenhamers stabilisiert - er geht einer geregelten Arbeit nach.

Darüber hinaus hat der Angeklagte in der jetzigen Berufungsverhandlung freiwillig sein Handy herausgegeben, mit dem er den Film gedreht hatte. Das Handy wäre ansonsten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Positive Sozialprognose rettet ihn vorm Gefängnis

All diese positiven Elemente führten am Dienstag dazu, dass die Kammer dem Angeklagten nunmehr eine positive Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe stellen konnte. Die Tat, wegen der sich der 39-Jährige verantworten musste, bleibe dennoch verwerflich, so das Gericht.

Als 2020 die Corona-Regeln eingeführt wurden, mussten auch Nordenhamer Polizisten dafür sorgen, dass sie eingehalten werden. So kam es zu einem Einsatz in Nordenham, den der Angeklagte dann filmte. Es waren nicht nur Bilder vom Einsatz zu sehen gewesen. Der Film zeichnete auch das auf, was die Polizisten dienstlich und vertraulich miteinander besprachen. Diese nicht öffentlich gesprochenen Worte sind für eine Veröffentlichung nicht gedacht. Wer sie trotzdem veröffentlicht, nacht such der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. (vd)

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