Bremerhaven

Sanierungsgesetz: Land Bremen profitiert von neuer Regelung

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Sanierungshilfengesetzes auf den Weg gebracht, um Bremen und dem Saarland den gleichen Verschuldungsspielraum wie anderen Bundesländern zu gewähren. Die Anpassung folgt einer im März beschlossenen Grundgesetzänderung.

Diese erlaubt es den Ländern, Kredite bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufzunehmen. Bremen und das Saarland sollen von dieser Regelung profitieren, um Zukunftsausgaben zu finanzieren, ohne Sanktionen bei den Sanierungshilfen zu riskieren.

Die Anpassung des Sanierungshilfengesetzes sieht eine strengere Neuverschuldungsbegrenzung für Bremen und das Saarland vor. Bremens Finanzsenator Björn Fecker betont, dass die Novelle notwendig ist, um das finanziell schwache Bremen nicht gegenüber finanzstärkeren Ländern zu benachteiligen. Bremen erhält jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen und muss im Gegenzug strukturelle Tilgungen leisten. Der neue Verschuldungsspielraum von 140 Millionen Euro wird jedoch von diesen Tilgungsverpflichtungen abgezogen.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte begrüßt die Gesetzesänderung, die gewährleiste, „dass auch Saarland und Bremen eine konsequente Politik für Wachstum und Beschäftigung betreiben können“. Die FDP-Fraktion in Bremen mahnt jedoch zur Haushaltsdisziplin und fordert Prioritäten auf Bildung, Sicherheit und Infrastruktur. Der Fraktionsvorsitzende Thore Schäck warnt vor einer „Schuldenparty“ und betont die Notwendigkeit, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. (pm/ki/skw)

Redaktion

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