Cuxland

Schulbeginn in der Pandemie - wie es mit Tests und Masken aussieht

Einmal mehr startet ein neues Schuljahr in der Corona-Pandemie. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr sind die Corona-Maßnahmen in Niedersachsen weniger streng - einige Dinge sollten dennoch beachtet werden.

Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr sind die Corona-Maßnahmen in Niedersachsen weniger streng.

Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr sind die Corona-Maßnahmen in Niedersachsen weniger streng. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?
Kein Schüler und kein Lehrer in Niedersachsen muss eine Maske in der Schule tragen. Das gilt für das gesamte Schulgebäude, also egal ob im Unterrichtsraum oder auf dem Flur. Freiwillig kann natürlich eine Maske getragen werden.

Wie sieht es mit Corona-Tests aus?
An den ersten fünf Schultagen können sich Schüler zu Hause testen, bevor sie sich auf den Weg in die Schule machen. Das Angebot ist freiwillig, es besteht keine Testpflicht. Das Land empfiehlt, von der Testmöglichkeit Gebrauch zu machen. Nach den fünf Tagen greift eine Regelung aus dem vergangenen Schuljahr - dann können Schüler, Lehrer und Beschäftigte bis zu zwei Tests pro Woche erhalten, um sich zu testen.

Woher bekommen Schüler die Corona-Tests?
Schüler erhalten die Tests über die Schule.

Was passiert, wenn ein Test positiv ausfällt?
Dann muss der Schüler zu Hause bleiben. Sollte ein PCR-Test negativ sein, kann wieder in die Schule gegangen werden. Bei einem positiven PCR-Test muss sich die Schülerin oder der Schüler laut Kultusministerium mindestens fünf Tage isolieren.

Müssen Kinder und Jugendliche bei einem positiven Test eines Mitschülers auch zu Hause bleiben?
Nein. Es wird aber empfohlen, dass diese sich dann freiwillig testen.

Wie sehen andere die Regeln?
Der Landesschülerrat, die Bildungsgewerkschaft GEW sowie die Grünen hatten sich in den vergangenen Wochen für eine erneute Corona-Testpflicht an den Schulen ausgesprochen.

Wie sieht es mit Kitas aus?
Auch hier greift eine Empfehlung zum Testen, aber keine Pflicht. Bis zum Jahresende wird das Land pro Kind von drei Jahren bis zum Einschulungsalter wöchentlich bis zu zwei Tests zur Verfügung stellen.

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