Die Bremer Landesregierung legt für das laufende Jahr einen neuen Nachtragshaushalt vor. Darauf hat sich der Senat am Dienstag verständigt. Das teilte die Pressestelle des Senators für Finanzen mit.
Damit zieht der Senat Konsequenzen aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen Haushaltsmittel, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, im entsprechenden Haushaltsjahr ausgegeben werden. Dem wird die Landesregierung mit dem neuen Nachtragshaushalt nachkommen.
Der entsprechende Entwurf nun erstellt und in die Dezember-Sitzung zur Abstimmung eingebracht. Das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Ende des Jahres in zweiter Lesung beschlossen werden und in Kraft treten.