Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler ist besorgt: „Bei der Ganztagesbetreuung wächst der zeitliche Druck auf die Städte und Gemeinden auch in der Wesermarsch weiter.“ Schließlich soll der Rechtsanspruch für Grundschulkinder ab dem 1. August 2026 stufenweise greifen. Doch die Landesregierung habe den Rechtsanspruch nach wie vor nicht verbindlich geregelt, kritisiert Thümler. Das betreffe ebenfalls die Finanzierung. „Nach wie vor müssen sich die Kommunen in der Wesermarsch zu Recht davor fürchten, dass sie der Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder überfordern würde.“ Die CDU-Fraktion hat daher einen 13 Punkte umfassenden Forderungskatalog an die Landesregierung formuliert, berichtet der Politiker aus Berne. (pm/oer)