Zu Beginn der stürmischen Jahreszeit weist die Stadt Cuxhaven auf die Straßenreinigungspflicht der Anlieger hin. In den Straßen, in denen die Reinigung der Fahrbahn nicht durch die Stadt erfolgt, muss Totholz, das nach Stürmen auf die Straße gefallen ist, von den Anliegern beseitigt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich ebenso wie die zur regelmäßigen Reinigung der Fahrbahn jeweils bis zur Straßenmitte aus der städtischen Straßenreinigungsverordnung. Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen Grundstückseigentümer außerdem den erforderlichen Ausschnitt von Totholz aus Bäumen und Büschen veranlassen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde (04721/700776, 04721/700777) zur Verfügung.
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