Die Zuständigkeit für neu ankommende unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) soll zwischen Bremen und Bremerhaven entsprechend der Einwohnerzahl beider Städte künftig im Verhältnis von 80 zu 20 aufgeteilt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den der Senat am Dienstag, 8. Februar, beschlossen hat. Der Entwurf soll noch in der laufenden Legislaturperiode ins Parlament eingebracht werden. Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: „In Bremen sind im vergangenen Jahr mehr als 1.100 junge Menschen angekommen, in Bremerhaven 15. Die Erstaufnahme-Einrichtung für unbegleitete Minderjährige in Bremen ist regelmäßig sehr stark ausgelastet.“ Die gleichmäßige Verteilung soll dazu beitragen, die Ankunftssituation für die Menschen zu verbessern. (pm/axt)
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