Dem war aber nicht so. Die Polizei trickste die installierte Software aus und fand somit heraus, dass der Angeklagte im Sommer 2020 in seinen Wohnungen in Elsfleth und Delmenhorst Drogenplantagen betrieb.
Laut Anklage verkaufte der Elsflether nicht nur selbst gezüchtetes Marihuana, sondern auch Kokain, Amphetamine und Ecstasy-Tabletten. Mit seinen Drogengeschäften hat er den Ermittlungen zufolge 24.800 Euro verdient. Dieses Drogengeld muss der 27-Jährige nun an den Staat zurückzahlen. Sein scheinbar abhörsicheres Handy von dem Anbieter Encrochat war dem Angeklagten zum Verhängnis geworden. 2020 war es französischen Behörden gelungen, den Server von Encrochat zu knacken.
Fortan konnten weltweit Handygespräche von Schwerstkriminellen abgehört werden, so auch die des jetzt angeklagten Elsflethers. Frei und offen hatte er in den jeweiligen Gesprächen sein Rauschgift angeboten, konnte er doch eigentlich nicht entdeckt werden. Laut Anklage hat der 27-Jährige auf seinen häuslichen Drogenplantagen in Elsfleth und Delmenhorst gute Ernten gehabt. In einem Fall hätte die Ernte (250 Pflanzen) hochgerechnet zehn Kilogramm Marihuana gebracht.
Für eine Verurteilung muss der Wirkstoffgehalt bekannt sein
Die Pflanzen waren aber noch klein gewesen, so dass letztlich nicht gesagt werden konnte, welchen genauen Wirkstoffgehalt das später geerntete Marihuana haben würde. Dieses Verfahren wurde dann auch eingestellt, denn ohne Wirkstoffgehalt keine Verurteilung. Ansonsten sei die Beweislage gut, lägen von den Drogenplantagen doch ausreichend Fotos vor, sagte am Montag die Vorsitzende Richterin am Landgericht Oldenburg, Judith Blohm. Nach ersten Absprachen in dem Verfahren zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zwischen dreieinhalb und vier Jahren ins Gefängnis.
In Osnabrück läuft ein weiteres Verfahren
Das ist aber noch nicht alles. Am Montag wurde bekannt, dass das Verfahren in Oldenburg nicht das einzige Problem des mutmaßlichen Drogenhändlers ist. Gegen ihn ist ein weiteres Verfahren vor dem Osnabrücker Landgericht anhängig. Da geht es um den Besitz von 420 Gramm Kokain und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Oldenburger Verfahren wird nun bis zur Urteilsverkündung fortgesetzt, erst danach soll Osnabrück urteilen. (vd)