Nachdem „Im Brande“ das absolute Halteverbot aufgehoben worden ist und nun wieder in der Bexhöveder Nebenstraße Tempo 30 gilt, äußert sich der Landkreis Cuxhaven zum Thema. Der betont, dass bezüglich der B71-Sanierung die Landesstraßenbaubehörde (NLStBV) verantwortlich ist, die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises indes die Aufgabe hat, die erforderliche Beschilderung zu genehmigen. In diesem Falle jene zur Sperrung der Bundesstraße und der offiziellen Umleitungsstrecke.
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