Offenbar unter dem Eindruck des in Teilen der Bevölkerung mehr als ausgelassen gefeierten Jahreswechsels widmet sich Oberrat Hagemeyer in seinem am 23. Januar 1950 verfassten Chef-Befehl der Verkehrssicherheit im Bezirk. Mit Verweis auf einen Erlass von Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm mahnt er an, gegen das Fahren unter Alkoholeinwirkung vorzugehen.
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