Rotenburg

Angeklagter liefert eine wilde Geschichte

„Der Polizist hat immer behauptet, dass ich Fahren ohne Fahrerlaubnis mache“, beklagte sich ein 39 Jahre alter Angeklagter in einem Berufungsverfahren am Landgericht Verden. Doch damit lag der Ordnungshüter richtig.

Das Landgericht Verden (Symbolfoto) verurteilte einen 39-jährigen Angeklagten aus Langwedel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe.

Das Landgericht Verden (Symbolfoto) verurteilte einen 39-jährigen Angeklagten aus Langwedel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe. Foto: picture alliance/dpa

Und das gilt nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für mindestens ein weiteres Jahr. Sofern das Urteil gegen den zum Tatzeitpunkt in Sottrum-Stuckenborstel, mittlerweile in Langwedel wohnhaften Angeklagten rechtskräftig werden sollte. Grund ist die mit dem neuesten Urteil verhängte Sperrfrist von einem Jahr. Vor deren Ablauf darf die zuständige Behörde dem einschlägig vorbestraften Mann keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

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