2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht, die bisherige Regelung der Grundsteuer sei verfassungswidrig, da das damals vorhandene System „gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße“, heißt es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
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